Verein / Trägerschaft
Art. 1
Unter dem Namen „Verein für Altersheim Mellingen-Wohlenschwil“ besteht mit Sitz in Mellingen ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Art. 2
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er wendet sich vorerst der Altersfürsorge, dem Betrieb des Altersheim Mellingen sowie dem Bau und Betrieb von Alterswohnungen zur Unterbringung betagter Personen zu.
Art. 3
Als Einzelmitglieder werden Personen beiderlei Geschlechts und als Kollektivmitglieder Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts aufgenommen. Eine persönliche Haftbarkeit für Vereinsverpflichtungen besteht nicht.
Die vollständigen Statuten sowie Anmeldekarten sind auf unserem Sekretariat erhältlich, sowie Online abrufbar.
Vorstand
Frau Erika Schibli, Präsident
Frau Dr. med. Patricia Herzog
Frau Irene Moccand
Herr Werner Läuchli
Frau Priska Aerne
Frau Eveline Wernli Gemeinde Mellingen
Download Statuten
Formular Mitglied werden
Informationen Spenden
Das Alterszentrum Mellingen-Wohlenschwil ist ein privater Verein ohne Betriebsbeiträge der öffentlichen Hand. Trotz einer Auslastung von nahezu 100 Prozent und einem effizienten Betrieb sind wir auch auf Spenden angewiesen.
Jede finanzielle Zuwendung, das Organisieren eines Benefizanlasses oder auch das Vermitteln von neuen Spenderinnen und Spendern stärken unseren Verein. Mit Ihrem finanziellen Engagement zeigen Sie Verbundenheit mit unserer Region und Solidarität mit unserem gemeinnützigen Verein.